Geplante Satzungsänderung §8 & §11

An der Jahreshauptversammlung am 07.08.2020 wird über folgende Satzungsänderung abgestimmt:

Änderung § 8 Vorstand:

Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. zwei gleichberechtigten Vorsitzenden. […] bis zu zwei zehn Beisitzern

Änderung §  11 Vorstandssitzungen

Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen wurden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden ( 2. Vorsitzender ) wird die Wahl wiederholt, danach entscheidet das Los.

Die vollständige Satzung ist aufrufbar unter: https://www.sv-luttingen.de/?p=14

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